Keine Angst vorm Festzuschuss
Gesetzliche Krankenkassen ändern ab 2005 für Zahnersatzversorgungen ihr Zuschuss-System
Nicht oft haben Reformgesetze so lange und so nachhaltig Wellen geschlagen wie das Gesundheitsreformgesetz (GMG) seit seiner Einführung im Januar 2004. Insbesondere nahm und nimmt der Streit um die zukünftige Versicherung des Zahnersatzes einen zentralen Platz in der politischen Auseinandersetzung ein. Rechtzeitig zu Redaktionsschluss wurde bekannt, dass der Deutsche Bundestag den Einspruch des Bundesrates zum Gesetz zur Finanzierung von Zahnersatz mit der Kanzlermehrheit zurückgewiesen hat. Damit wird sich die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ab 1. Juli 2005 ändern. Bitte lesen Sie dazu die Seite 7 dieses ZahnRates. An einer Neuerung, die ab dem 1.1.2005 in Kraft tritt, halten unterdessen alle Parteien unverändert fest: an der Einführung der be- fundbezogenen Festzuschüsse im Zahnersatzbereich.